Initiative Musik – Künstler*innenförderung

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Förderprogramm

Die Bundesregierung unterstützt Einzelkünstler und Künstlerensembles im Bereich der Musikkultur und der Musikwirtschaft, insbesondere im Bereich der Rock-, Pop- und Jazzmusik.

Mit dieser Unterstützung wird der Nachwuchs gefördert und ein Beitrag zur Verbreitung deutscher Musik im Ausland sowie zur Integration von Personen mit Migrationshintergrund geleistet.

Sie können eine Förderung beantragen für:

  • Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten,
  • audio- und audiovisuelle Aufnahmen,
  • Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
  • Digitalisierung,
  • Promotion- und Marketingmaßnahmen,
  • Konzertauftritte von Künstlern im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen,
  • die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben, Musikmessen und Showcases.

Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses.

  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der jeweiligen Gesamtkosten pro Projekt, maximal EUR 67.500 pro Projekt und EUR 135.000 pro Jahr.
  • Sie müssen mindestens eine Fördersumme in Höhe von EUR 10.000 beantragen.

Ihren Antrag richten Sie elektronisch und in Papierform zu festgesetzten Abgabeterminen an die Initiative Musik gGmbH.

Hier finden Sie alle Informationen noch einmal auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

 

Ansprechpunkt:

Initiative Musik gGmbH
Friedrichstraße 122
10117 Berlin
Tel: 030 531475450


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