Datum/Zeit
12.07.2017
17:00
Verbraucherzentrale Gießen
Südanlage 4
Gießen
Aktionstag mit Beratungen und Vortrag der Verbraucherzentrale in Gießen
Ob durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter: Jeder kann in die Situation kommen, in der er nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und sich um seine Angelegenheiten zu kümmern. Vieles lässt sich bereits im Vorfeld mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht regeln. Was ist bei den Verfügungen und Vollmachten zu beachten, damit sie gültig sind?
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2016 hat viele Verbraucher verunsichert. Die Patientenverfügung muss sehr präzise formuliert sein, damit sie wirksam ist. Betroffene sollten die medizinischen Situationen, in denen die Verfügung gelten soll, möglichst genau benennen, ebenso die Untersuchungen und Behandlungen, die sie wünschen oder ablehnen. Rechtsanwältin Silke Möhring, die unter anderem in der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen tätig ist, erläutert in ihrem Vortrag, was Verbraucher bei der Abfassung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht an inhaltlichen und formalen Kriterien beachten sollten.
Der Vortrag findet am 12. Juli 2017 um 17 Uhr in den Räumen der Verbraucherzentrale Hessen in Gießen, Südanlage 4 statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale vor dem Vortrag – von 15.30 bis 16.45 Uhr – kostenfreie Kurzberatungen zum Thema. Für Verbraucher, die eine ausführliche Beratung wünschen (Dauer ca. 45 Minuten), vergibt die Verbraucherzentrale kostenpflichtige Beratungstermine. Anmeldungen sind unter der Rufnummer (069) 972010-900 möglich.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ statt, das vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert wird.
Schlagworte: Filme & Vorträge