Datum/Zeit
21.09.2016
19:00
FrauenKulturZentrum
Walltorstr. 1
35390 Gießen
Das neue Pflegestärkungsgesetz II tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der weitreichende Änderungen im Leistungsrecht mit sich bringt. Die meisten pflegebedürftigen Menschen erhalten ab Januar 2017 mehr Geld von ihrer Pflegekasse. Außerdem werden zukünftig auch Menschen berücksichtigt, die nicht nur körperliche, sondern auch geistige und/oder seelische Einschränkungen haben und auf Hilfe durch andere angewiesen sind.
Referentin: Andrea Kramer, Leiterin der Beratungs- und Koordinierungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen (BeKo)
Schlagworte: Filme & Vorträge, Frauen