Datum/Zeit
10.05.2017
18:00
Podiumsdiskussion
Soll sich die Justiz mehr als bisher der audiovisuellen Berichterstattung aus ihren Verfahren öffnen? Sind die vor allem aus Bundesgerichten dagegen geäußerten Bedenken stichhaltig? Wie lassen sich chaotische Zustände vermeiden, wenn wie im Münchener NSU-Prozess der Medienandrang durch zweifelhafte Auswahlverfahren bewältigt werden soll? Wie dürfen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte die Medien über bevorstehende Verfahren gegen Prominente informieren? Wird die gegenwärtig sehr restriktive Zulassung nur mittelbarer Medienberichterstattung nicht tatsächlich schon unterlaufen durch die Nutzung sozialer Medien? Wie also können Persönlichkeitsschutz von Verdächtigten und Beschuldigten, von Zeugen und Angehörigen, Unschuldsvermutung und faires Verfahren, ungeschmälerte gerichtliche Wahrheitsfindung, aber auch wichtige Informationsbedürfnisse der Öffentlichkeit und Medien gewahrt werden?
Mit solchen Fragen befasst sich die Podiumsdiskussion aus Anlass eines aktuellen Gesetzentwurfs der Bundesregierung (insbesondere zu § 169 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser sieht drei umstrittene Neuerungen vor: Ausnahmsweise audiovisuelle Dokumentation zeitgeschichtlich bedeutender Prozesse; Tonübertragung in zusätzliche „Medien-Arbeitsräume“ bei spektakulären Prozessen; gelegentliche Rundfunk- und Fernsehübertragungen der Verkündung wichtiger Entscheidungen Oberster Bundesgerichte.
Die Teilnehmer auf dem Podium haben wissenschaftliche, publizistische oder praktische Erfahrung mit solchen Fragen:
Professor em. Dr. Arthur Kreuzer war bis 2006 Direktor des Instituts für Kriminologie an der Gießener Universität; er hat sich u.a. jüngst in einem Zeitungsbeitrag mit der Thematik befasst.
Staatsanwalt Thomas Hauburger ist Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gießen.
Dr. Patrick Liesching ist Vizepräsident des Landgerichts Gießen und zugleich dessen Pressesprecher.
Rechtsanwalt Sascha-Frank Loubal, LL.M., aus Linden ist Fachanwalt für Strafrecht, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht und hat sich jüngst in einem umfangreichen Aufsatz mit dem Thema der Podiumsdiskussion befasst.
Rechtsanwalt Ramazan Schmidt aus Gießen ist Fachanwalt für Strafrecht. Er ist wiederholt in aufsehenerregenden Verfahren als Strafverteidiger aufgetreten.
Die Moderation erfolgt durch die Journalistin Heidrun Helwig.
Die Veranstaltung findet im Hörsaal 1 statt.
Gemeinschaftsveranstaltung der Vereine Criminalium e.V., ELSA-Giessen e.V. und der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e.V.
Schlagworte: Filme & Vorträge, Sonstige